Wir haben im November 2016 eine vermietete Eigentumswohnung (2 Zimmer, 75.000 € plus 12% Kaufnebenkosten) als Kapitalanlage gekauft. Haben wir dadurch keinen Anspruch mehr auf eine Förderung durch das Baukindergeld für eine selbst genutzte Wohnung/Haus mehr bzw. was ist unter "erstmaligem Erwerb" genau zu verstehen? In älteren Artikeln zum Thema oftmals ergänzt um den Zusatz "selbstgenutzten Wohneigentums".
Antragsberechtigt für das Baukindergeld ist jede Familie, die zum ersten Mal Wohneigentum baut oder erwirbt, die berücksichtigten Kinder müssten im Wohneigentum leben. Die für Sie relevante Frage ist deshalb: Haben Sie die Eigentumswohnung schon als Familie erworben (sprich waren Ihre Kinder schon geboren) oder nicht? Maßgebend für den Familienbegriff ist das Geburtsdatum des ersten Kindes.
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