Expertenrat

Wir haben eine vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage gekauft. Haben wir dadurch keinen Anspruch mehr auf das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Philipp T. am 30.06.2018 

Wir haben im November 2016 eine vermietete Eigentumswohnung  (2 Zimmer, 75.000 € plus 12% Kaufnebenkosten) als Kapitalanlage gekauft. Haben wir dadurch keinen Anspruch mehr auf eine Förderung durch das Baukindergeld für eine selbst genutzte Wohnung/Haus mehr bzw. was ist unter "erstmaligem Erwerb" genau zu verstehen? In älteren Artikeln zum Thema oftmals ergänzt um den Zusatz "selbstgenutzten Wohneigentums". 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Antragsberechtigt für das Baukindergeld ist jede Familie, die zum ersten Mal Wohneigentum baut oder erwirbt, die berücksichtigten Kinder müssten im Wohneigentum leben. Die für Sie relevante Frage ist deshalb: Haben Sie die Eigentumswohnung schon als Familie erworben (sprich waren Ihre Kinder schon geboren) oder nicht? Maßgebend für den Familienbegriff ist das Geburtsdatum des ersten Kindes.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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