Ist es möglich, dass man Baukindergeld bekommt, wenn man Geschäftsführer/Gesellschafter einer GmbH bzw. GBR ist und diese ein Einfamilienhaus besitzt, welches vermietet ist?
Nach Rücksprache mit der KfW ist es unerheblich für die Beantragung des Baukindergelds, ob ihre GmbH oder GBR bereits eine Immobilie hat. Wichtig ist, dass Sie als natürliche Person zum Zeitpunkt des Kaufvertrages oder der Erteilung der Baugenehmigung kein Wohneigentum haben.
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