Wie verhält es sich, wenn man alle Anforderungen erfüllt, in die geförderte Wohnung einzieht und dann dort wieder auszieht und sie z.b. 5 Jahren wieder verkauft bzw. Vermietet?
Das Baukindergeld endet dann mit Ihrem Auszug. Sie sind verpflichtet, die KfW sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn Sie die Wohnung nicht mehr als Hauptwohnsitz nutzen oder nicht mehr Eigentümer/Miteigentümer sind.
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