Bauvertrag + Qualität

Vertragswerk ist wichtigster Schritt ins Eigenheim

Der Hausbau ist komplex, die Unterlagen und Verträge dazu für Bauherren oft kaum zu verstehen und zu durchschauen. Dennoch sollte in dieser Phase besondere Sorgfalt walten, denn eine schnell und unbedacht gesetzte Unterschrift kann Bauherren viel Geld kosten und im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten. Deshalb gilt rund um das Vertragswerk: Besser einen Experten zu Rate ziehen und auf Nummer sicher gehen. Das macht sich in späteren Phasen des Hausbaus bezahlt!

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Bauvertrag + Qualität
 
Bei der baubegleitenden Qualitätssicherung wird die Baustelle in verschiedenen Bauphasen begangen und auf Qualität überprüft
Bei der baubegleitenden Qualitätssicherung wird die Baustelle in verschiedenen Bauphasen begangen und auf Qualität überprüftFoto: Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V.

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Qualität des Hauses wird aus Bauvertrag ersichtlich
Ohne Vertrag kein Hausbau und Hauskauf. Der Bauvertrag ist so ziemlich die wichtigste Vereinbarung zwischen Baupartner und Bauherr und regelt in der Bau- und Leistungsbeschreibung sowie im Zahlungsplan alle baulichen und finanziellen Belange rund um das Bauprojekt. Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist dabei der Schlüssel für viele Informationen: Ist sie umfassend und detailliert, lässt das auf einen kompetenten und seriösen Baupartner schließen. Darüber hinaus ermöglicht die Leistungsbeschreibung den Vergleich verschiedener Angebote. Und nicht zuletzt minimiert eine genaue Regelung der vereinbarten Leistungen auch die Risiken für den Bauherrn.

Risiken absichern und auf Qualitätskontrolle achten
Die Angst vor gravierenden Baumängeln und finanziellen Risiken ist oft der Grund, warum Interessenten sich schlussendlich doch gegen einen Hausbau entscheiden. Dabei lassen sich viele Risiken umgehen und Baumängel vermeiden, wenn Bauherren eine baubegleitende Qualitätskontrolle beauftragen und auf zusätzliche Sicherheitsleistungen achten. Wer darüber hinaus noch sicherstellt, dass im Bauvertrag nach der Bauabnahme die gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren festgeschrieben ist, kann sicher sein, dass das Bauprojekt mit dem Einzug ins Traumhaus endet.


Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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