Was passiert mit dem Baukindergeld, wenn wir aktuell förderberechtigt sind und eine selbstbewohnte Immobilie erwerben, diese jedoch im Verlauf aufgrund eines Ortswechsels vermieten müssen und dann in einer anderen Stadt selbst zur Miete wohnen? Bekommen wir dann weiterhin die Förderung durch das Baukindergeld oder wird dieses ab dem Zeitpunkt des Auszuges gestrichen bzw. sogar zurückgefordert?
Das ist eine berechtigte Frage, nur leider können wir sie derzeit noch nicht beantworten. Bisher sind zum Baukindergeld nur die Eckdaten bekannt, die genauen Förderrichtlinien sind leider nach wie vor nicht veröffentlicht.
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