Wir wollen eine Haushälfte erwerben von einem Doppelhaus. Das Haus gehört zu 50% meiner Mutter und 50 % ihrem Ex-Mann. Wir kaufen die Anteile von ihrem Ex-Mann. Sind wir berechtigt Kinderbaugeld zu bekommen? Oder müssen wir es vorher teilen?
Wenn es sich beim Ex-Mann Ihrer Mutter um Ihren Vater handelt, ist das Baukindergeld nicht möglich. Ist der Ex-Mann kein Verwandter in gerader Linie, kommt das Baukindergeld in Frage, wenn Sie seine Eigentums-Anteile erwerben (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt).
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