Ich bin alleinerziehend. Mein Sohn ist 5 Jahre. Wir sind jetzt in das Haus meines Partners eingezogen, dieser ist nicht der Vater meines Sohnes und wir sind auch nicht verheiratet. Ich bin keine Eigentümerin des Hauses, aber die Kindergeldberechtigte meines Sohnes. Können wir trotzdem das Baukindergeld beantragen?
Ihre Frage können wir nur allgemein beantworten, da Sie die genauen Umstände nicht schildern. Grundsätzlich ist es beim Baukindergeld so:
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