Kann ich als alleinerziehende Mutter Baukindergeld für mein Kind beantragen, wenn dieses aktuell in der neuen Wohnung nur mit Zweitwohnsitz angemeldet ist?
Das Baukindergeld ist in diesem Fall nur möglich, wenn Sie mit dem anderen Elternteil im paritätischen Wechselmodell leben. Diese Situation müssen Sie dann durch gerichtliche Beschlüsse und/oder eine Elternvereinbarung nachweisen. Details dazu können Sie in unseren FAQ zum Baukindergeld nachlesen.
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