Da muss es doch eine Möglichkeit geben, wenn die Genehmigung im 2. Halbjahr erteilt wurde und erst im April 2018 Baubeginn war? Da muss doch der Baubeginn auch zählen? Kann man dann Förderung erhalten?
Nach allem, was wir bisher zum Baukindergeld wissen, spielt der Baubeginn keine Rolle für die Förderung. Maßgebend ist das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung.
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