Expertenrat

Ist es ratsam, beim Baukindergeld zu klagen, da eine Einführung schon 2017 versprochen wurde?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Viktor P. am 03.07.2018 

Wir haben unseren Kaufvertrag Ende 2017 unterschrieben. Ist es ratsam zu klagen und damit was zu bewirken, da das Kinderbaugeld eigentlich rückwirkend bereits 2017 eingeführt werden sollte?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir rechtliche Beratungen in diesem Rahmen nicht anbieten können. Zwei Dinge geben wir aber zu bedenken: Zum einen gibt es keinen verbrieften Anspruch auf eine Eigenheimförderung und jede Förderung ist immer an bestimmte Förderbedingungen gekoppelt, die leider auch Verbrauchergruppen ausschließt. Zum anderen halten wir es für schwierig, Wahlversprechen einzuklagen. Jedes Wahlprogramm ist zunächst einmal Absichtsversprechen und programmatischer Rahmen - aber keine Garantie. Das gilt nochmal mehr in einer Koalition, wo aus verschiedenen Überzeugungen ein Kompromiss gefunden werden muss.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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