Expertenrat

Können wir Baukindergeld bekommen, wenn ich Hausanteile an meine Partnerin verkaufe?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Pascal G. am 14.09.2018 

Wir waren knapp zu früh an mit unserem Hauskauf, sind zu diesem Zeitpunkt aber auch noch davon ausgegangen, dass das Baukindergeld - wie ursprünglich angekündigt - ab Juli 2017 wirksam wird.  

Folgende Situation:  Ich habe Ende 2017 ein Haus für mich, meine Partnerin (nicht verheiratet) und unsere beiden Kinder gekauft. Im Notarvertrag und im Grundbuch stehe nur ich. Wenn ich jetzt meiner Partnerin einen gewissen Prozentsatz am Haus verkaufen würde und sie mit ins Grundbuch aufnehmen würde, könnte sie dann einen Antrag auf Baukindergeld stellen? Und wie hoch müsste der Anteil mindestens sein, den ich an sie verkaufe?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Unserer Meinung nach funktioniert das leider nicht. Für das Baukindergeld werden nicht Einzelpersonen betrachtet, sondern der Haushalt, in dem die Kinder leben. Das heißt Ihr Haushalt besitzt jetzt eine Immobilie und es ist unerheblich, wieviel Prozent Eigentum Sie bzw. Ihre Partnerin daran halten. Wichtig für die Förderung ist nur, dass der Haushalt mindestens 50 Prozent Eigentum daran hat. Wenn Sie jetzt Anteile am Haus an Ihre Partnerin verkaufen, ändern Sie zwar die Eigentumsanteile untereinander, nichts aber an der Tatsache, dass Ihr Haushalt seit Ende 2017 eine Immobilie besitzt.

Gern können Sie sich aber auch noch direkt bei der KfW beraten lassen! Vielleicht gibt es eine Lösung, auf die wir bisher noch nicht gekommen sind.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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