Einer der beiden relevanten Steuerbescheide liegt unter der Grenze von 105000 (zwei Kinder) der zweite Steuerbescheid liegt über der Grenze. Im Durchschnitt liegen wir unter 105000. Besteht dann Anspruch?
Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte
des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung, wenn also der Durchschnitt Ihrer beiden Steuerbescheide unter der Einkommensgrenze liegt, kann das Baukindergeld in Frage kommen. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, kann nur die KfW nach Prüfung aller Förderbedingungen entscheiden.
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