Expertenrat

Besteht Anspruch auf Baukindergeld, wenn einer der Steuerbescheide über der Einkommensgrenze liegt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Gunnar D. am 18.02.2020 

Einer der beiden relevanten Steuerbescheide liegt unter der Grenze von 105000 (zwei Kinder) der zweite Steuerbescheid liegt über der Grenze. Im Durchschnitt liegen wir unter 105000. Besteht dann Anspruch?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung, wenn also der Durchschnitt Ihrer beiden Steuerbescheide unter der Einkommensgrenze liegt, kann das Baukindergeld in Frage kommen. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, kann nur die KfW nach Prüfung aller Förderbedingungen entscheiden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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