Kommt das Baukindergeld infrage wenn ich ein Haus von meinem Stiefvater (Mutter ist mit Verkäufer verheiratet) kaufe?
Ein Erwerb der Immobilie vom Stiefvater ist nicht förderschädlich, das heißt das Baukindergeld kommt in diesem Fall in Frage.
Der Verkäufer des neuen Zuhauses darf lediglich nicht mit dem Antragsteller oder einem Mitglied des Haushaltes in direkter Linie verwandt sein (z.B. darf es sich bei dem Verkäufer nicht um die Eltern oder Großeltern oder Kinder handeln).
Das heißt, dass Ihre Mutter kein Miteigentum an der Immobilie besitzen darf.
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