Wir haben 3 kleine Kinder im Alter von 5 Monate, 2 und 5 Jahre. Wir haben Ende 2017 (November) unseren Bauvertrag unterschrieben und seit Dezember 2017 bauen wir nun unser Haus! Steht uns trotzdem das Baukindergeld zu oder fallen wir da leider raus, weil wir 2 Monate zu früh unterschrieben haben?!? Das Kindergeld wäre eine sehr gute Entlastung für uns!!!
Nach allem, was bisher bekannt ist, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für alle Kaufverträge
beziehungsweise Baugenehmigungen für selbstgenutzte Immobilien in
Deutschland, die seit dem 1. Januar 2018 neu abgeschlossen oder erteilt
wurden.Maßgebend wäre also das Datum Ihrer Baugenehmigung.
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