Wir haben 2018 die Baugenehmigung für unseren Neubau erhalten. Es befindet sich aber auf dem Grundstück (erworben 2017) eine Doppelhaushälfte, die wir aus städtebaulichen Ansichtsgründen nun nicht mehr wegreißen dürfen. Wie kann man einen Rückbau der Wohnfläche ohne Abriss realisieren, um die Föderung zu erhalten?
Das sehen wir leider keine Möglichkeit für das Baukindergeld. Da Sie zum Stichtag Baugenehmigung noch weiteres Wohneigentum im Besitz hatten (besagte Doppelhaushälfte), kommt die Förderung leider nicht in Frage.
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