Wir wohnen im Mehrfamilienhaus mit Flachdächern aus Kies, durch Flugsamen begrünt. Nach Insolvenz ETW mit Sondernutzungsrechten. Auf die Dachflächen wurden 20 qm Wintergarten gebaut u. an Whg. angeschlossen, sowie die Dachflächen mit Platten fast vollständig belegt. Hat das Auswirkungen auf Grundsteuer oder Regenwasser?
Wenn der Wintergarten mit der Wohnung verbunden wurde ist er sicher vollständig beheizt? Wenn dem so ist, gilt der Wintergarten als Wohnraumerweiterung und zwar in der Regeln auch in steuerlicher Sicht. Die Grundsteuer bemisst sich nach der Wohnfläche von Gebäuden. Steigt also die Wohnfläche und damit der Einheitswert, steigt damit auch die Grundsteuer.
Zielt Ihre Frage nach dem Regenwasser auch auf die Kosten? Dann kommt es auf die Gemeinde an und deren Gebührensatzung. In vielen Gemeinden werden inzwischen die Abwassergebühren getrennt erhoben nach verbrauchtem Frischwasser (Schmutzwassergebühr) und Niederschlagswassergebühr / Regenwassergebühr. Die Niederschlagswassergebühr / Regenwassergebühr wird berechnet nach der an die Kanalisation angeschlossenen versiegelten Fläche. Wir wissen jetzt nicht, wie Ihr Dach entwässert wird und wie die Gebührensatzung Ihrer Gemeinde aussieht. Angenommen aber Sie haben bisher für das begrünte Flachdach eine Reduzierung der Regenwassergebühren erhalten, so könnte diese jetzt nach Versiegelung der Dachfläche wegfallen. In der Regel sind Hausbesitzer nach der Gebührensatzung verpflichtet, Änderungen an der befestigten Fläche durch Umbauten der Gemeinde mitzuteilen. Ein Blick in die Gebührensatzung Ihrer Gemeinde gibt dazu Aufschluss.
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