Expertenrat

Wir bekommen Baukindergeld für unsere Eigentumswohnung, lassen uns jetzt aber scheiden. Kann meine Frau das Baukindergeld erhalten, wenn ich als Antragsteller ausziehe?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Kevin S. am 16.06.2020 

Meine Frau und ich haben vor 2 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Wir stehen beide im Grundbuch als Eigentürmer drin. Ich habe dann einen Antrag auf Baukindergeld gestellt und auch bewilligt bekommen. Wir bekommen das Baukindergeld nun schon zwei Jahre lang ausgezahlt. Aus privaten Gründen lassen wir uns nun leider scheiden und ich werde in eine Mietwohnung ziehen. Meine Frau und die bieden Kinder bleiben in der Eigentumswohung. Ist es irgendwie möglich, dass meine Frau weiterhin das Baukindergeld bekommt? Leider bin ja ich der Antragssteller!

Antwort von aktion pro eigenheim 

Grundsätzlich gibt es bei einer Scheidung die Möglichkeit, dass das Baukindergeld auf einen neuen Zuschuss­empfänger über­tragen wird, in Ihrem Fall dann auf Ihre Frau. Voraus­setzung ist, dass Ihre Frau (Mit-)Eigen­tümerin der geförderten Wohn­immobilie ist und bereits bei Antrag­stellung zum geförderten Haushalt gehörte (was ja nach Ihrer Beschreibung der Fall ist). Der Wechsel des Zuschussempfänger ist nur nach einer individuellen Prüfung möglich - bitte setzen Sie sich deshalb mit der KfW in Verbindung und schildern Sie Ihr Anliegen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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