Ich habe 1999/2000 mit meiner Schwester ein Zweifamilienhaus gebaut. Nach meiner Hochzeit 2013 und meinen zwei Kindern 2015 & 2018 möchte ich mit meiner Frau aus Platzgründen ein Haus bauen. Die alte Hälfte des Zweifamilienhaus möchte ich nicht verkaufen. Sind wir Baukindergeld berechtigt?
Nach allem, was wir bisher wissen, müsste es mit dem Baukindergeld klappen, da Sie Ihre erste Immobilie nicht als Familie erworben haben. Aber bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, so dass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können. Wir wissen nicht, ob noch es noch Ausschlusskriterien zur Förderung geben wird.
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