Bei den Voraussetzungen für das Baukindergeld ist immer die Rede von Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung. Bei uns ist es aber so, dass der Kaufvertrag Ende 2017 unterschrieben und die Baugenehmigung Anfang 2018 erteilt wurde. Sind wir dann Baukindergeldberechtigt?
Voraussichtlich wird es so sein, dass für den Kauf schon fertiger Immobilien das Datum des Kaufvertrags gelten wird, für den Neubau das Datum der Baugenehmigung. Alle Details dazu werden sich aber erst klären lassen, wenn das Gesetz und die Förderrichtlinien dazu da sind.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.