Habe 06 -2019 eine Wohnung gekauft, bin nicht informiert über Kinderbaugeld. Habe jetzt erst erfahren, dass es so was gibt, was soll ich machen?
Ob das Baukindergeld für Sie noch möglich ist, hängt von Ihrem Einzugstermin ab. Nach dem Einzug in die neue Wohnung besteht eine 6-monatige Frist, um das Baukindergeld zu beantragen. Wenn Sie schon im Juni 2019 eingezogen sind, ist die Förderung leider nicht mehr möglich. Sind Sie später umgezogen (es gilt das Datum auf der Meldebescheinigung), können Sie das Baukindergeld innerhalb der Frist beantragen.
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