Hat man Anspruch auf Baukindergeld, wenn man einen Bauantrag an die Behörde bis zum 31.03.2021 übermittelt oder muss das Bauvorhaben unbedingt bis zu diesem Stichtag genehmigt werden?
Nein, das reicht leider nicht für einen Anspruch auf Baukindergeld. Entscheidend ist die Baugenehmigung, sie muss bis zum 31.03.2021 erteilt werden.
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