Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Regeln für den energiesparenden Hausbau

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) ist das wichtigste Regelwerk für den Hausbau und die Sanierung. Es definiert verbindliche Werte für den Energiebedarf von Neubauten, enthält die Regelungen zum Energieausweis und verpflichtet Bauherren, erneuerbare Energien zu nutzen. Seit dem 1. Januar 2024 ist es in Kraft.

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Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024)
 
Kein Neubau ohne erneuerbare Energien! Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt den Rahmen dafür vor
Kein Neubau ohne erneuerbare Energien! Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt den Rahmen dafür vorFoto: aktion pro eigenheim

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Gebäudeenergiegesetz - Vorgaben für den energiesparenden Hausbau
Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz das entscheidende Regelwerk für Bauherren und Eigentümer. Es regelt den sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und enthält die wichtigsten Vorgaben zu Neubau und Sanierung. Das GEG ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG, die am 30. Oktober 2020 außer Kraft getreten sind.

Die aktuell gültige Version ist das GEG 2024, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Neu geregelt wurde darin vor allem der Einbau von Heizungen, erlaubt ist nur noch Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien - das gilt vor allem für Neubauten. Für Altbauten und Neubauten in Baulücken gibt es noch Ausnahmen, bis 2026 / 2028 die Wärmeplanung der Kommunen vorliegt.

Gebäudeenergiegesetz führt obligatorische Energieberatung bei Hauskauf und umfangreicher Sanierung ein
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss künftig ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis führen, und zwar mit einer Person, die zum Ausstellen eines Energieausweises berechtigt ist. Die gleiche Pflicht gilt für Eigentümer, die eine umfangreiche Sanierung planen, bei der Berechnungen zum gesamten Gebäude angestellt werden.

Wichtig: Diese Beratungspflicht gilt nur, wenn ein solches Gespräch kostenlos angeboten wird!

Energieausweis: Auch Makler sind in der Pflicht
Die Regelungen zum Energieausweis bestehen weiter wie in der Energieeinsparverordnung, sie wurden allerdings im GEG durch einige Punkte ergänzt:

  • Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie sind nun auch Makler in der Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen und auf die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen zu achten.
  • Wird für ein bestehendes Gebäude ein Energieausweis erstellt, muss der Aussteller es vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Modernisierungsmaßnahmen zu empfehlen.
  • Auch die CO2-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.

Quelle: aktion pro eigenheim
 
 
 
 

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