Wir möchten gern eine Scheune (Bestandsimmobilie) erwerben und von ungeheizten Nichtwohngebäude zu Wohngebäude umwidmen. Kommt das Baukindergeld dann in Frage?
Ja, für eine sogenannte Umwidmung (Umbau Nichtwohngebäude in Wohngebäude) kommt das Baukindergeld nach Auskunft der KfW in Frage. Der für die Förderung relevante Stichtag ist das Datum der Baugenehmigung für die Umwidmung.
Außerdem kommt für die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu Wohnraum der KfW-Kredit Energieeffizient Bauen (Programm 153) in Frage.
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