Expertenrat

Kommt das Baukindergeld für eine Umwidmung in Frage (Umbau Scheune in Wohngebäude)?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Marlen Z. am 14.02.2019 

Wir möchten gern eine Scheune (Bestandsimmobilie) erwerben und von ungeheizten Nichtwohngebäude zu Wohngebäude umwidmen. Kommt das Baukindergeld dann in Frage?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, für eine sogenannte Umwidmung (Umbau Nichtwohngebäude in Wohngebäude) kommt das Baukindergeld nach Auskunft der KfW in Frage. Der für die Förderung relevante Stichtag ist das Datum der Baugenehmigung für die Umwidmung. 

Außerdem kommt für die Umwidmung unbeheizter Nicht-­Wohn­gebäude, zum Beispiel Scheunen, zu Wohn­raum der KfW-Kredit Energieeffizient Bauen (Programm 153) in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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