Wir sind im Moment in der Endphase unseres Neubaus und wollen Ende 2018 / Anfang 2019 einziehen. Unser Kind ist vom Januar 2017. Steht uns das Baukindergeld zu? Muss ich den Antrag noch dieses Jahr stellen?
Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, Sie kein weiteres Wohneigentum besitzen und Sie die Einkommensgrenzen für das Baukindergeld nicht überschreiten, kommt die Förderung in Frage. Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug stellen. Ab dem Datum der Meldebescheinigung haben Sie 3 Monate Zeit dafür.
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