Expertenrat

Wir ziehen Ende 2018 / Anfang 2019 in unseren Neubau ein. Muss ich den Antrag auf Baukindergeld noch dieses Jahr stellen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Maren W. am 20.12.2018 

Wir sind im Moment in der Endphase unseres Neubaus und wollen Ende 2018 / Anfang 2019 einziehen. Unser Kind ist vom Januar 2017. Steht uns das Baukindergeld zu? Muss ich den Antrag noch dieses Jahr stellen? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, Sie kein weiteres Wohneigentum besitzen und Sie die Einkommensgrenzen für das Baukindergeld nicht überschreiten, kommt die Förderung in Frage. Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug stellen. Ab dem Datum der Meldebescheinigung haben Sie 3 Monate Zeit dafür.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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