Wir bewohnen zurzeit eine eigene Immobilie, die allerdings zu klein geworden ist. Wir bauen ein neues Haus, in welches wir dann nach Fertigstellung einziehen wollen. Die Baugenehmigung für das neue Haus ist bereits erteilt. Hätten wir Anrecht auf Baukindergeld, wenn wir die aktuell bewohnte Immobilie VOR Einzug ins neue Haus verkaufen oder sind wir mit der Baugenehmigung bereits raus?
Um Baukindergeld beantragen zu können, muss die neue Immobilie Ihr einziges eigenes Zuhause sein. Stichtag ist in diesem Fall der Tag, an dem Sie die Baugenehmigung erhalten oder den Kaufvertrag unterzeichnet haben. Da Sie zu diesem Zeitpunkt bereits in Besitz einer Immobilie waren, können Sie die Förderung aktuell leider nicht nutzen.
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