Meine Frau und ich haben 1 Kind. Vor kurzem haben wir von ihrer Mutter ein Grundstück, auf dem eine leerstehende Scheune steht, überschrieben bekommen. Zählt das als bereits vorhandenes Wohneigentum, was den Bezug von Baukindergeld verhindern würde?
Wenn die Scheune nicht zu Wohnzwecken ausgebaut ist, zählt das Grundstück mit Scheune nicht als Wohneigentum und ist damit auch kein Hinderungsgrund für das Baukindergeld.
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