Expertenrat

Baukindergeld: Zählt eine leerstehende Scheune schon als Wohneigentum?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Peter N. am 20.05.2020 

Meine Frau und ich haben 1 Kind. Vor kurzem haben wir von ihrer Mutter ein Grundstück, auf dem eine leerstehende Scheune steht, überschrieben bekommen. Zählt das als bereits vorhandenes Wohneigentum, was den Bezug von Baukindergeld verhindern würde?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn die Scheune nicht zu Wohnzwecken ausgebaut ist, zählt das Grundstück mit Scheune nicht als Wohneigentum und ist damit auch kein Hinderungsgrund für das Baukindergeld.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung