Nach Bewertung des Merkblattes der KfW zum Baukindergeld: Kaufvertragsabschluss war bei uns im März 2018, unser Kind ist geboren im Mai 2018. Einzug ins neue Heim wird November 2018. Heißt, das Kind ist bei Antragstellung bereits geboren. Mit Blick auf die Formulierung, dass auch Kinder berücksichtigt werden, die spätestens 3 Monate nach Einzug geboren wurden (dementsprechend ja auch der Kaufvertrag bereits vor Geburt unterzeichnet sein muss), sollten wir ja anspruchsberechtigt sein, oder? Oder sehe ich irgendwelche Fallstricke nicht? Also natürlich unter Einhaltung aller anderen Bedingungen.
Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug gestellt werden, berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zu diesem Zeitpunkt im Haushalt leben. Demnach sollte es bei Ihnen mit dem Zuschuss klappen, Fallstricke sehen wir keine. (Vorausgesetzt natürlich, die weiteren Förderbedingungen werden eingehalten.)
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