Wie wahrscheinlich ist es, dass das Gesetztespaket zur Wohnraumoffensive (zur Baukindergeldförderung in dem Fall) noch in der ersten Jahreshälfte (vor dem 31.05.18) verabschiedet wird? Dann wird das Kaufdatum (01.06.18) als Grundlage geltend gemacht, richtig?
Das
Baukindergeld kann erst beantragt werden, wenn die gesetzlichen Grundlagen
dafür verabschiedet wurden. Wann das soweit sein wird und wie diese genau
aussehen werden, dazu kann heute leider noch keine Aussage getroffen werden. Hierfinden Sie den aktuellen Stand in Sachen Baukindergeld.
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