Wir möchten auf dem Grundstück der Schwiegereltern unser Haus bauen. Das Haus soll direkt im Anschluss an das bestehende EFH errichtete werden. Ergo teilen sich unser Haus und das der Schwiegereltern eine Wand (Giebelseite). Des Weiteren soll die bestehende Doppelgarage überbaut werden, um alle benötigten Zimmer für den ersten Stock unterzubringen. Die Heizungsanlage werden wir uns ebenfalls teilen.
Weder ich, noch meine Frau sind im Besitz von weiteren Grundstücken oder Immobilien. Wir haben einen Sohn mit einem halben Jahr, spätestens 2022 soll noch einmal Nachwuchs folgen.
Die Schwiegereltern würden uns für die benötige Fläche, inklusive der Garage, ein Erbbaurecht Schreiben lassen. Sind wir unter diesen Umständen berechtigt, Baukindergeld zu beantragen?
In Ihrem Fall ist es möglich, Baukindergeld zu beantragen. Denn Sie bauen ein neues Haus und haben Erbbaurecht für das Grundstück. Die Immobilie selbst kaufen Sie aber nicht von Ihren Eltern. Die KfW schreibt dazu: "Sie können ein Grundstück erben oder geschenkt bekommen und darauf bauen. Für das Bauvorhaben erhalten Sie dann Baukindergeld."
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