Wie beantrage ich nur den Zuschuß von 18.000 Euro ab dem 1.7.2021 für ein KfW Effizienzhaus 55?
Den Zuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW im Programm"Wohngebäude Zuschuss - 461" - die Antragstellung erfolgt über das KfW-Zuschussportal. Wichtig zu wissen: Die Begleitung durch einen Sachverständigen / Energieberater ist bei der KfW-Förderung immer Pflicht! Dieser Experte erstellt für Sie die Unterlagen für die Förderung. Der Zuschuss muss vor Vorhabensbeginn beantragt werden, das heißt vor Unterschrift von Liefervertrag, Leistungsvertrag oder Kaufvertrag. Für die Kosten des Experten gibt es übrigens auch eine Förderung!
Alle Informationen zur Förderung für ein Effizienzhaus finden Sie Schritt für Schritt erklärt in unserem eBook.
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