Wir beziehen seit 2019 Baukindergeld für unser neugebautes Reihenhaus (Kaufvertrag mit Bauträger 2018, Einzug 2019). Eventuell bekommt mein Partner in den kommenden Jahren eine vermietete Wohnung von seinen Eltern überschrieben, so dass er dann Eigentümer der Immobilie wäre und die Mieten einnehmen würde. Endet durch das Eigentum einer zusätzlichen Immobilie der Anspruch auf das Baukindergeld?
Nein, an Ihrem Anspruch auf Baukindergeld ändert sich dadurch nichts. Die Förderung fällt nur weg, wenn Sie die geförderte Immobilie nicht mehr als Hauptwohnsitz nutzen oder Ihr Haushalt nicht mehr zu mindestens 50 Prozent Eigentümer ist.
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