Expertenrat

Können wir Baukindergeld bekommen, wenn wir der Schwester meiner Frau die Hälfte eines Hauses abkaufen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Manfred M. am 30.06.2019 

Meine Frau bekommt die Hälfte eines Hauses geschenkt, in dem wir mit unseren beiden Kindern bereits zur Miete wohnen. Die andere Hälfte bekommt ihre Schwester. Wir möchten ihrer Schwester die Hälfte abkaufen. Sind wir Baukindergeld berechtigt?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Da Ihre Frau durch die Schenkung schon vorher zu 50 % Eigentümerin des Hauses wäre, kommt das Baukindergeld in dieser von Ihnen geschilderten Konstellation leider nicht in Frage.


Förderfähig wäre dagegen ein kompletter Kauf von der Schwester oder von anderen Verwandten, die nicht in gerader Linie mit Ihnen oder Ihrer Frau verwandt sind.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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