Meine Frau bekommt die Hälfte eines Hauses geschenkt, in dem wir mit unseren beiden Kindern bereits zur Miete wohnen. Die andere Hälfte bekommt ihre Schwester. Wir möchten ihrer Schwester die Hälfte abkaufen. Sind wir Baukindergeld berechtigt?
Da Ihre Frau durch die Schenkung schon vorher zu 50 % Eigentümerin des Hauses wäre, kommt das Baukindergeld in dieser von Ihnen geschilderten Konstellation leider nicht in Frage.
Förderfähig wäre dagegen ein kompletter Kauf von der Schwester oder von anderen Verwandten, die nicht in gerader Linie mit Ihnen oder Ihrer Frau verwandt sind.
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