Wir sind 2020 ins Eigenheim gezogen und haben das damalige Baukindergeld genehmigt bekommen. Seit dem ist auch jedes Jahr der Zuschuß überwiesen worden. Jetzt, im Jahr 2023, haben sich meine Frau und ich getrennt. Das Trennungsjahr läuft bis 2024 bzw. die Scheidung wird auch erst dann vorgenommenen. Sie ist bereits mit unseren gemeinsamen Kindern ausgezogen, während ich in dem Eigentum wohnen bleibe. Nun zu meiner Frage: Kann das Baukindergeld weiterhin ausgezahlt bzw. welche Voraussetzungen müssen bestehen, dass es weiterhin ausgezahlt werden kann?
Die KfW nennt in den FAQ zum Baukindergeld die Förderbedingungen, die dauerhaft erfüllt sein müssen: "Als Zuschussempfänger müssen Sie dauerhaft (Mit-)Eigentümer der geförderten Immobilie sein und diese selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzen. Auf Ihren Haushalt muss eine Eigentumsquote von mindestens 50 % entfallen." Solange das zutrifft, sollte das Baukindergeld also weiter möglich sein.
Wenn nicht Sie der Zuschussempfänger sind, sondern Ihre Frau, ist das schwieriger, weil sie das Haus nicht mehr als Wohnsitz nutzt. Bei einer Trennung oder Scheidung besteht dann die Möglichkeit, dass der Zuschuss auf einen neuen Zuschussempfänger übertragen wird. Voraussetzung dafür ist, dass der neue Zuschussempfänger (Mit-)Eigentümer der geförderten Wohnimmobilie ist und bereits bei Antragstellung zu Ihrem Haushalt gehörte. Wichtig zu wissen: So ein Zuschussempfängerwechsel ist nur nach einer individuellen Prüfung möglich. Dafür müssen Sie sich mit der KfW in Verbindung setzen.
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