Expertenrat

Ich bin früher als meine Frau und die Kinder ins Eigenheim gezogen, unser Antrag auf Baukindergeld wurde abgelehnt, weil noch nicht alle Familienmitglieder hier gemeldet waren. Welche Möglichkeiten habe ich?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Christian M. am 25.04.2019 

Ich beziehe mich auf die Frage von Sarah B. v. 29.03.2019. Mein Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass nicht alle Fam.-Mitglieder (Ehemann, Ehefrau u. 2 Kinder) zum Zeitpunkt der Antragstellung im Eigenheim gemeldet waren. Einzug Ehemann: 15.09.2018, Antragstellung: 25.09.2018, Einzug Ehefrau mit Kindern: 01.10.2018. Der spätere Einzug war begründet durch Sanierungmassnahmen (ausgebaute Treppe), die das Kindswohl betrafen. Demnach wäre das kein Ablehnungsgrund?! Wo finde ich den Passus in den KfW-FAQ und welche Möglichkeiten habe ich?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wir haben nochmal bei der KfW nachgefragt. Es ist tatsächlich kompliziert und kommt auf Kleinigkeiten an. Inzwischen ist es in den FAQ der KfW konkret nachzulesen (ganz unten unter dem Punkt "Häufige Fragen/Antrag"):

"Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugs­datum. Sofern Sie, Ihr Ehe- oder Lebens­partner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Ihre Kinder zu unter­schiedlichen Zeitpunkten in die neue Wohn­immobilie ziehen, läuft Ihre 3-Monatsfrist zur Beantragung von Baukinder­geld ab dem Einzugs­datum (amtliche Melde­bestätigung), an dem die erste Person aus Ihrem Haushalt in das neu erworbene Wohneigentum einzieht. Unter welchen Bedin­gungen eine Ummeldung des Hauptwohn­sitzes erfolgen kann, ist im Bundesmelde­gesetz geregelt.

Bei Antragstellung müssen alle Haushalts­mitglieder in der neuen Wohn­immobilie gemeldet sein. Alle Melde­bestätigungen des Haushalts müssen als Nachweis eingereicht werden."

Entscheidend für Ihren Fall ist der letzte Satz: Der Antrag auf Baukindergeld kann erst gestellt werden, wenn alle Haushaltsmitgleider umgezogen und umgemeldet sind. Da bei Ihnen die zu fördernden Kinder noch nicht im Eigenheim lebten und gemeldet waren, wurde der Antrag abgelehnt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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