Expertenrat

Kann ich Änderungen beim Bau meiner Eigentumswohnung zurücknehmen? Wer ist für solche Fälle der richtige Ansprechpartner?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Vera R. am 16.10.2021 

Neubau eines Wohnkomplexes mit 29 Eigentumswohnungen. Ich habe Änderungen des Grundrisses mit der Architektin besprochen. Ich bat um einen Kostenvoranschlag. Habe auch nach 4 Wochen noch keinen erhalten. Ich habe Sorge vor überhöhten Kosten, habe aber nichts unterschrieben. Kann man noch die Änderungen zurücknehmen? Die Baumaßnahmen sind schon auf der maßgeblichen Etage. Wie lange dauert die gesamte Bauzeit?  Ich wäre um baldige Antwort sehr dankbar. Wer ist für solche speziellen Fragen Ansprechpartner Anwalt,  Notar o.ä.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Sonderwünsche sollten so früh wie möglich besprochen und am besten in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Denn je kurzfristiger Veränderungen geregelt werden, um so höher in der Regel die Kosten. Im Idealfall werden Planänderungen zusammen mit den vereinbarten Kosten im Kaufvertrag notariell beurkundet. In Ihrem Fall sollten Sie schnellstmöglich das Gespräch mit der Architektin / der Baufirma suchen um zu klären, wie der Stand der Dinge ist: Sind die gewünschten Änderungen in der Planung überhaupt berücksichtigt worden? Wie hoch sind die Kosten? Zusätzlicher Ansprechpartner, um Rechtsfragen zu klären, kann ein Fachanwalt für Baurecht sein.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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