Wir hatten schon als eine junge Familie mit Kindern ein Einfamilienhaus im Jahr 2014 erworben, wo wir aber nie hinein gezogen sind und es nach ein paar Monaten aus privaten Gründen wieder verkauft hatten. Nachdem kam noch Nachwuchs, jetzt wollen wir wieder eine Immobilie erwerben. Haben wir einen Anspruch auf das Baukindergeld, obwohl wir in der ersten Immobilie gar nicht drin gelebt hatten?
Nach allem, was wir bisher über das Baukindergeld wissen, werden Sie wahrscheinlich keinen Anspruch haben. Maßgebend für den Familienbegriff soll der Geburtstag des ersten Kindes sein, Sie schreiben, dass Sie danach schon eine Immobilie erworben haben. Ob es Ausnahmen von dieser Regelung geben wird, wissen wir bisher noch nicht, weil es noch kein Gesetz und keine Förderrichtlinien gibt.
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