Wir bewohnen seit November 2019 unser neu gebautes Haus. Nun hat sich Nachwuchs angekündigt. Dieser soll Ende November 2020 auf die Welt kommen. Der Kauf des Grundstückes sowie die Unterzeichnung des Bauvertrages und Baugenehmigung hat November / Dezember 2018 stattgefunden. Können wir Baukindergeld erhalten auch wenn wir (die Eltern des Kindes) bereits länger als 6 Monate in dem Haus wohnen? Oder zählt das Einzugsdatum des Kindes?
Leider kommt das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht in Frage. Eine Antragstellung ist bis maximal 6 Monate nach dem Einzug möglich. Später geborene Kinder können bei der Förderung leider nicht berücksichtigt werden.
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