Hat man Anspruch auf Baukindergeld, wenn man bereits ein Gartengrundstück hat, welches im Grundbuch eingetragen ist?! Zählt das von der Definition her unter die Rubrik Wohnimmobilie? Oder spielt das keine Rolle da man dort eh kein Wohnrecht hat?!
Eine Ferienwohnung bzw. ein Ferienhaus zählen ebenso wie ein Gartengrundstück nicht als Wohnimmobilie und sind damit auch kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Wenn Sie also Eigentümer eines Gartengrundstücks sind, kommt die Förderung dennoch in Frage.
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