Ich habe 2018 ein Eigenheim gebaut, bin mittlerweile in das Haus eingezogen, habe das Baukindergeld auch genehmigt (04/2019) bekommen. Meine Frage: Ich bin geschieden, 2 Kinder, eines davon lebet schon länger bei mir, wofür ich auch das Baukindergeld bekomme. Das 2. Kind (12J) möchte jetzt auch zu mir ziehen. Ist es möglich, dann auch für das 2. Kind nachträglich das Baukindergeld zu beantragen?
Das ist leider nicht möglich. Für das Baukindergeld werden nur die Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Für Kinder, die nach Antragseingang geboren werden beziehungsweise in den Haushalt aufgenommen werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden."
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