Wir werden in Kürze einen notariellen Kaufvertrag unterschreiben. Eigentumsübergang und Einzug sollen aber erst September 2021 stattfinden. Können wir dann noch Baukindergeld bekommen? Wie wäre das Vorgehen?
Ja, auch in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag 2020 unterschrieben wird und Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen (Einkommensgrenze etc.). Den Antrag auf Baukindergeld können Sie dann erst nach Ihrem Einzug 2021 stellen, wenn Ihre Meldebescheinigung vorliegt.
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