Einzug im gebrauchten Eigentum im August 2019, Geburt des Sohnes im Februar 2020, Antragsstellung fristgerecht in den 6 Monaten und erst nach der Geburt. Also bei fristgerechter Antragsstellung schon geboren. Trotzdem auszahlungsfähig, obwohl das Kind erst nach dem Kauf und Einzug geboren wurde?
Auch wenn ein Kind erst nach dem Kauf und Einzug geboren wurde, ist das Baukindergeld möglich (Einhaltung der anderen Förderbedingungen vorausgesetzt). Wichtig ist, dass der Antrag fristgerecht gestellt wird und das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung geboren ist und im Haushalt lebt.
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