Wir haben im Frühjahr 2017 den Kaufvertrag für unser Haus unterzeichnet; der Verkauf wurde vertragsgemäß aber erst am 1.3.2018 vollzogen, d.h. erst zu diesem Zeitpunkt erfolgten Zahlung der Kaufsumme, Hausübergabe und Grundbucheintragungen. Im Vertrag sind die entsprechenden Absprachen und Fristen festgehalten. Würden wir in dieser Konstellation Aussicht auf Baukindergeld haben?
Nach allem, was wir bisher wissen, haben Sie vorausichtlich keine Aussicht auf das Baukindergeld. Maßgebend ist das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung, berücksichtigt werden bei der Förderung Immobilienkäufe ab dem 1.1.2018. Den bisherigen Informationen nach spielen Zahlung, Übergabe und Einzugsdatum keine Rolle.
Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, so dass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.
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