Expertenrat

Wir haben im Frühjahr 2017 den Kaufvertrag für unser Haus unterzeichnet; 2018 erfolgten Zahlung, Hausübergabe und Grundbucheintrag. Haben wir Aussicht auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Hans M. am 14.08.2018 

Wir haben im Frühjahr 2017 den Kaufvertrag für unser Haus unterzeichnet; der Verkauf wurde vertragsgemäß aber erst am 1.3.2018 vollzogen, d.h. erst zu diesem Zeitpunkt erfolgten Zahlung der Kaufsumme, Hausübergabe und Grundbucheintragungen. Im Vertrag sind die entsprechenden Absprachen und Fristen festgehalten. Würden wir in dieser Konstellation Aussicht auf Baukindergeld haben?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach allem, was wir bisher wissen, haben Sie vorausichtlich keine Aussicht auf das Baukindergeld. Maßgebend ist das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung, berücksichtigt werden bei der Förderung Immobilienkäufe ab dem 1.1.2018. Den bisherigen Informationen nach spielen Zahlung, Übergabe und Einzugsdatum keine Rolle.

Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, so dass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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