Expertenrat

Wie ist das mit der Wirtschaftsgemeinschaft bei der bayerischen Eigenheimzulage gemeint?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Al. N. am 08.09.2018 

Ich informiere mich aktuell über die bayrische Eigenheimzulage. Dort wird unterschieden, zwischen Einpersonenhaushalt und Mehrpersonenhaushalt. Wenn ich jetzt baue und das Haus sowie das Grundstück nur auf meinem Namen läuft, ich jedoch bis zum Einzug eine Freundin habe, die mit einzieht, wie wird dann die Einkommensgrenze berechnet? Als Einpersonenhaushalt oder Mehrpersonenhaushalt? Es wird schließlich auf eine Wirtschaftsgemeinschaft verwiesen, jedoch läuft die Finanzierung dann ja dennoch über mich selbst. 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Bei der bayerischen Eigenheimzulage rechnen alle Personen, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen, zu einem Haushalt. Wenn Sie also mit Ihrer Partnerin zusammen wohnen und wirtschaften, sind Sie ein 2-Personen-Haushalt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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