Wir ziehen voraussichtlich zum 01.03. in unseren Neubau (Baugenehmigung 2018) ein; unser Nachwuchs kommt im Mai - kann ich den Antrag im Mai rückwirkend stellen und ist unser Kind förderberechtigt (da es ja nach Einzug gekommen ist)?
Sie haben nach Ihrem Einzug 3 Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen, berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben. Wenn Ihr Kind also im Mai geboren wird, sollten Sie den Antrag auf Baukindergeld erst nach der Geburt des Kindes stellen. Nur dann kommt das Baukindergeld in Frage. Sie stellen den Antrag also nicht rückwirkend, sondern fristgerecht innerhalb der 3-Monats-Frist, aber nach der Geburt des Kindes.
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