Gibt es eine genaue Definition beim Baukindergeld der "Dauernutzung"? Wir haben eine Immobilie als Wochenendhäuschen erworben, in der wir eben nicht dauerhaft sondern nur untegelmäßig am Wochenende wohnen. Entfällt dadurch der Anspruch auf Baukindergeld?
Baukindergeld erhalten Sie nur für einen Hauptwohnsitz, an dem Sie und die geförderten Kinder gemeldet sind. Ein Ferienhaus oder Wochenendhaus ist damit ausgeschlossen.
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