Wir möchten in naher Zukunft unser erstes Haus erwerben. Auf der Flurnummer des Wunschobjektes steht ein zweites (unbewohnbares) Haus mit seperater Straßennummer. Der Verkäufer gibt beide Häuser nur zusammen ab. Sehen Sie nach aktuellem Kentnisstand ein Problem bei der Baukindergeld-Vergabe, da wir ja quasi 2 Häuser gleichzeitig kaufen?
Die Frage ist schwierig zu beantworten, denn auch, wenn wir derzeit keine Probleme sehen - die detaillierten Förderrichtlinien zum Baukindergeld sind ja noch nicht veröffentlicht. Für eine Förderung spricht, dass es keine Begrenzung bei den Quadratmetern gibt. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen die geförderten Kinder im Wohneigentum leben. Vielleicht lässt sich die Vertragsgestaltung entsprechend auf die bewohnbare Immobilie fokussieren.
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