Das Baukindergeld kann ab September beantragt werden, jetzt ist es bei mir so, dass das Grundstück ich von meinem Vater überschrieben bekommen habe, bauen mache ich aber zusammen mit meiner Frau... bei der Antragstellung steht aber Grundbuchauszug wird benötigt... da stehe aber doch nur ich? Bekommen wir das Baukindergeld dann überhaupt?
Für das Baukindergeld spielt es keine Rolle, wie das Eigentum im Haushalt aufgeteilt ist. Wichtig ist, dass Ihrem Haushalt (also Ihnen und Ihrer Frau zusammen) mindestens 50 Prozent des Wohneigentums gehören. Das ist ja auch erfüllt, wenn Ihnen 100 Prozent gehören. Den Zuschuss erhalten Sie dann nicht auf das überschriebene Grundstück, sondern auf den Hausbau. Den Antrag stellen Sie nach Ihrem Einzug.
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