Meine Frau und ich erhalten vorraussichtlich im Juni 2018 unsere Baugenehmigung. Der Familienbegriff trifft auf uns zu, da wir bereits eine Tochter haben. Im August 2018 erwarten wir ein weiteres Kind. Bekommen wir für das zweite Kind auch Baukindergeld? Ist hier die Antragsstellung entscheident? Bis wann muss nach der Baugenehmigung die Antragsstellung erfolgen?
Bisher wissen wir dazu nur, dass bei der Förderung alle Kinder berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sind. Alle anderen Antragsbedingungen, Termine, Fristen etc. sind bisher noch nicht bekannt, weil es noch keine Förderrichtlinien gibt. Das wird dann feststehen, wenn das Gesetz im Juni oder Juli da ist. Den aktuellen Stand zum Baukindergeld finden Sie hier.
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