Ich habe eine Frage zur Grunderwerbsteuer, ich möchte aufgrund eines Angebotes von einem Massivhaushersteller einen Bauvertrag für ein selbst genutztes EFH abschließen. Das von der Gemeinde zugesicherte Grundstück ist noch nicht beurkundet, aber zugesagt. Erhebt das Finanzamt dann für beides Grunderwerbsteuer ?
Ja, in der Regel wird die Grunderwerbsteuer sowohl für das Grundstück als auch das Haus fällig, nämlich immer dann, wenn ein Gesamtpreis gezahlt wird. Sparen lässt sich bei der Grunderwerbsteuer nur, wenn das Grundstück vor der Hausplanung gekauft wird und das Haus dann unabhängig von diesem Kauf geplant wird. Diese Fälle werden vom Finanzamt aber sehr genau geprüft!
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