Wir haben die Baugenehmigung noch im März 2021 erhalten. Allerdings haben wir uns noch nicht in das Grundbuch eintragen lassen (Grundstück gehört seinen Eltern noch aktuell). Würden wir das Baukindergeld noch erhalten oder hätte die Grundbucheintragung vor der Baugenehmigung erfolgen müssen?
Wenn die Baugenehmigung auf Ihren Namen erteilt wurde, sollte das zunächst kein Problem sein. Wichtig für das Baukindergeld ist aber, dass das Grundstück dann rasch in Ihren Besitz übergeht. Denn wenn das Grundstück erst zusammen mit dem Haus auf Sie übertragen wird, ist das Baukindergeld nicht mehr möglich, weil Kauf/Übertragung zwischen Verwandten in gerader Linie nicht förderfähig sind.
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